Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Durchführung von Strahlarbeiten:

Stand: 31.01.2023

1. Allgemeines
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche, auch künftige, geschäftliche Beziehungen in denen es um die Erfüllung von Strahlarbeiten geht. Ergänzende, oder abweichende Bestimmungen des Auftraggebers, sowie Nebenabreden sind nur verbindlich, so sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden.

1.2. Einkaufsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Es gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit denen sich unser Kunde im Zuge des ausgeführten Bestellvorganges einverstanden erklärt. Dies gilt ebenso für künftige Geschäfte und auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Wird ein Auftrag abweichend von unseren Bedingungen erteilt, so gelten auch dann ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen wenn wir nicht explizit widersprechen.
1.3. Unsere Mitarbeiter und Vertreter sind nicht berechtigt, mündliche Nebenabreden zu treffen, mündliche Zusagen zu geben oder mündliche Vereinbarungen über die Abänderung des Vertrages zu treffen.

1.4. Die Angabe aller Preise erfolgt in Euro und dem Nettobetrag und versteht sich ohne die Umsatzsteuer. Die Berechnung der Umsatzsteuer erfolgt zum jeweils gültigen Steuersatz und erfolgt den steuerrechtlichen Vorschriften entsprechend.

1.5. Für Lieferungen aus Verträgen gelten die allgemeinen Rechtregelungen und Vorschriften des deutschen Zivil- und Handelsrechts. Sollte es zu widersprüchlichen Ansichten kommen finden diese AGB´s ihre Anwendung.

2. Angebote, Bereitstellung von Daten, Informationen und Mustern
2.1. Angebot, Proforma-Rechnungen, Prospektangaben, Kostenvoranschläge und Preislisten sind unverbindlich und freibleibend. Dies gilt sowohl für mündlich wie auch für schriftlich erteilte Angaben.
2.2. Technische und produktionsbedingte Änderungen gegenüber Angaben aus Informations- und Verkaufsunterlagen behalten wir uns im Rahmen handelsüblicher Abweichungen vor.
2.3. Die Bereitstellung von CAD-Daten und Mustern erfolgt auf freiwilliger Basis.
2.4. Sämtliche Eigentums- und Urheberrechte an Mustern, Darstellungen und Informationen verbleiben bei uns. Zur Weitergabe bedarf es unserer ausdrücklichen Genehmigung.
2.5. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Brauchbarkeit zur Verfügung gestellter Daten übernehmen wir keine Haftung. Die Nutzung geschieht auf eigene Gefahr.
2.6. Werden uns vom Kunden Fertigungs- oder Produktinformationen beigestellt, so liegt die Verantwortung für die Prüfung auf die Schutzrechte Dritter beim Kunden. Ergibt sich trotzdem eine Haftung, so sind wir vom Kunden schadlos zu halten.

2.7. Um einen Kostenvoranschlag, auf den ausdrücklichen Wunsch des Kunden, erstellen zu können, kann es notwendig sein den Auftragsgegenstand zu untersuchen. Sollte in angemessener Frist ein Auftrag nicht erteilt werden, so braucht der Auftragsgegenstand nicht in den vorherigen Anlieferungszustand zurückversetzt werden. Die Kosten für die Zurückversetzung trägt der Auftraggeber.

3. Auftragsannahme und –Bestätigung
3.1. Sämtliche Angebote, Proforma-Rechnungen, Prospekt- und Preislistenangaben gelten als „invitatio ad offerendum“. Ein Vertrag kommt erst durch die Annahme der Bestellung unsererseits zustande. Die Annahme geschieht durch die Erteilung einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder durch Bearbeitung und Lieferung.
3.2. Telefonisch erteilte Aufträge sind für den Besteller grundsätzlich rechtskräftig und verbindlich.
3.3. Beanstandungen von Bestätigungen, sowie Änderungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche geltend zu machen. Bis dahin von uns erbrachte Leistungen werden berechnet.
3.4. Ein Rücktritt vom Auftrag ist bei Sonderfertigungen bzw. begonnen Aufträgen zum Strahlen grundsätzlich nicht möglich.

  1. DasEigentum des Kunden bei uns
    4.1 Im Umgang mit dem Kundeneigentum haftet der Auftragnehmer nur dann, wenn er der eigenen Sorgfaltspflicht nicht ausreichend nachgekommen ist und das Kundeneigentum anders behandelt hat als die eigenen Gegenstände.
  2. Preise, Zahlungsbedingunge                                                                                                                                                                         5.1. Unsere Preise gelten ab Werk zuzüglich Verpackung, Versand und Versicherung sowie gesetzlicher Umsatzsteuer.              5.2. Bei verschmutzt (Anhaftungen von Ölen, Fetten, Unterbodenschützen, Teeranhaftungen, sonstigen Verschmutzungen ) angelieferten Gegenständen behalten wir uns vor, einen, in Abhängigkeit des Verschmutzungsgrades, einen Aufschlag zu erheben.

Verschmutzungsgrad I: leichte Anhaftungen werden nach dem Aufwand der Beseitigung jedoch mit min. 20,00€ berechnet.

Verschmutzungsgrad II: mittlere Anhaftungen werden nach dem Aufwand der Beseitigung jedoch mit min. 30,00€ berechnet.

Verschmutzungsgrad III: starke Anhaftungen werden nach dem Aufwand der Beseitigung jedoch mit min. 40,00€ berechnet.

5.3. Berechnung des Endpreises erfolgt in Abhängigkeit von Zeit und Aufwand.

5.4. Sofern ein Kostenvoranschlag erstellt wurde und der Endpreis bis zu 20% über dem im Kostenvoranschlag genannten Preis liegt, so ist der Kunde verpflichtet diesen Endpreis zu entrichten.

5.6. Unsere Rechnungen sind sofort netto Kasse zahlbar. Andere Zahlungsbedingungen bedürfen der Absprache und schriftlichen Niederlegung.
5.7. Bei Zahlungsverzug oder bei Eintritt von Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Käufers nachträglich mindern, sind alle unsere Forderungen sofort fällig. Außerdem sind wir berechtigt, nur noch gegen Vorauskasse oder Sicherstellung weiterzuliefern, sowie nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
5.8. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber entgegengenommen. Bankspesen, Wechselkosten sowie weitere entstehende Zusatzkosten hat der Käufer zu tragen. Unberechtigte Abzüge werden nachverlangt.
5.9. Die Voraussetzung für Verzug tritt ein durch unsere Mahnung, bei Ausbleiben einer Mahnung spätestens mit Ablauf des in der Rechnung angegebenen Zahlungstermins. Die Höhe des Verzugszinses beträgt 5% über dem Basiszinssatz der EZB ( Europäischen Zentralbank ). Wir behalten uns die Geltendmachung eines nachweisbar höheren Verzugsschadens vor.


 

6. Liefer- und Ausführungszeiten
6.1. Vereinbarte Liefer- und Ausführungszeiten gelten unter der Voraussetzung, dass alle technischen und kaufmännischen Fragen geklärt sind und der Kunde alle ihm obliegenden Pflichten rechtzeitig erfüllt hat. Anderenfalls verlängert sich die Lieferzeit angemessen.
6.2. Lieferzeiten sind eingehalten, wenn wir die Gegenstände die gestrahlt werden sollen zum vereinbarten Termin zum Versand bereitstellen bzw. bei abnahmepflichtigen Produkten die Abnahmebereitschaft melden.
6.3. Kommt es zu Verzögerungen durch nicht rechtzeitige Selbstbelieferung oder aufgrund von Arbeitskämpfen, höherer Gewalt bzw. anderen Ereignissen, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Sich abzeichnende Verzögerungen teilen wir sobald als möglich mit.
6.4. Der Kunde ist im Rahmen gesetzlicher Vorschriften berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn uns nach Fälligkeit schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt wurde und wir diese nicht einhalten.

  1.   Lieferung                                                                                                                                                                                        7.1. Lieferungen erfolgen grundsätzlich ab Werk gemäß INCOTERMS 2020.
    7.2 Sämtliche Gefahren gehen nach der Bereitstellung der Ware für den Versand am Auslieferungsort auf den Käufer, unabhängig davon ob die Auslieferung vom Erfüllungsort aus erfolgt, über. Dies gilt ebenfalls bei Teillieferungen oder wenn wir die Versandkosten tragen oder die Güter kundenseitig abgeholt werden, oder wir Anlieferung selbst durchführen.
    7.3. Die Wahl der Versandart bleibt uns überlassen.
    7.4. Der Kunde kann Teillieferungen in zumutbarem Umfang nicht zurückweisen und hat diese unmittelbar nach Erhalt der Teillieferung zu bezahlen. Die Beanstandung einer Teillieferung berechtigt nicht zur Ablehnung weiterer Lieferungen aus demselben oder einem anderem Vertrag
  2. Abnahme
    8.1. Außer bei Vorliegen eines wesentlichen Mangels, ist der Kunde verpflichtet, die Lieferung abzunehmen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht innerhalb von 2 Wochen nach, so sind wir berechtigt Gebühren für Lagerung und Versicherung zu erheben und nach Ablauf einer angemessenen Frist anderweitig über die Ware zu verfügen. Lieferzeiten für die Neubelieferung des Kunden verlängern sich entsprechend. Desweiteren behalten wir uns vor, Schadenersatz, der alle im Zusammenhang mit der Abwicklung des Rechtsgeschäftes gemachten Aufwendungen umfasst, geltend zu machen.

8.2. Die Kosten der Abnahme trägt der Auftraggeber

9. Widerrufs- oder Rückgabebelehrung
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann: Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: Ines König , Hamburger Straße 63,23816 Seth: e-mail: info@sandstrahlenleezen.de Tel. und Fax: 0 4552 / 6269834

Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung

10. Eigentumsvorbehalt
10.1. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen, bzw. bis zur Einlösung dafür gegebener Schecks oder Wechsel unser Eigentum. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind nicht gestattet.
10.2. Der Käufer tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware an uns ab. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die Drittschuldner anzugeben und diesen die Abtretung anzuzeigen. Wir sind berechtigt, den Drittschuldnern die Abtretung auch selbst anzuzeigen. Wird die Vorbehaltsware als Teil einer Sache veräußert, so erlangen wir Eigentum an der Sache im Wert der Vorbehaltsware.
10.3. Über Maßnahmen Dritter, z.B. Zwangsvollstreckungen in die Vorbehaltsware oder in die im Voraus abgetretenen Forderungen, hat der Käufer uns sofort zu unterrichten und uns die dazugehörenden Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

  1. Gewährleistung, Ersatzleistung, Haftung
    11.1. Offensichtliche Mängel, Schäden sowie Falschlieferungen sind uns unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen, verdeckte Mängel unverzüglich nach Ihrer Entdeckung. Beanstandete Ware darf nicht weiterverkauft, verarbeitet oder eingebaut werden.
    11.2. Unsere Gewährleistung gilt allein für Mängel, die auf Umständen beruhen, die vor dem Gefahrenübergang liegen. Wir übernehmen keine Gewähr für Mängel, die zurückgehen auf ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage oder Inbetriebsetzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Wartung und natürliche Abnutzung.
    11.3. Bei Veredelungsaufträgen gilt die Gewährleistung allein für den Veredelungsprozess selbst, nicht für den uns beigestellten Artikel.
    11.4. Soweit wir zur Gewährleistung verpflichtet sind, können wir nach eigenem Ermessen kostenlos nachbessern. Hierfür ist uns vom Kunden die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu bieten, anderenfalls sind wir von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Sollte die Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist fehlschlagen, so bleibt dem Kunden das Recht auf Herabsetzung des Endpreises oder bei einem nicht unerheblichen Mangel auch Rückgängigmachung des Vertrages vorbehalten. Das Recht auf Minderung des Vertragspreises bleibt ansonsten ausgeschlossen. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.
    11.5. In dringenden Bedarfsfällen wird Ersatz zum jeweiligen Tagespreis geliefert und nach Feststellung der Ersatzpflicht Gutschrift erteilt. Zu diesem Zweck sind beanstandete Waren ohne Kosten für uns einzusenden.
    11.6. Kosten für Aus- und Einbau, Änderungsarbeiten an Einbauteilen und beigestellten Teilen übernehmen wir im Gewährleistungsfall nur, wenn der Mangel nicht mit vertretbarem Aufwand vor dem Verbau hätte festgestellt werden können, sich die Kosten nicht durch das Verbringen vom Leistungsort erhöht haben und die Übernahme keine unverhältnismäßige Belastung für uns darstellt.
    11.7. Basiert ein Mangel auf einem fehlerhaften Fremderzeugnis, sind wir berechtigt, Mängelansprüche gegen den Vorlieferanten an den Kunden abzutreten. Desweiteren ist unsere Zustimmung bei sämtlichen Vereinbarungen in Bezug auf die abgetretenen Forderungen einzuholen.
    11.8. Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haften wir – aus welchen Rechtsgründen auch immer und wenn zulässig immer nur beschränkt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden – ausschließlich bei
  • Vorsatz;
  • Grober Fahrlässigkeit des Inhabers;
  • Schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit;
  • Arglistig verschwiegenen Mängeln;
  • Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen.

11.9. Ersatzansprüche gegen uns aus jedem anderen Rechtsgrunde sind ausgeschlossen.

12. Anwendbares Recht, Verjährung, Erfüllungsort und Gerichtsstand
12.1. Alle Rechtsbeziehungen unterliegen deutschem Recht.
12.2. Alle Ansprüche des Kunden, unabhängig vom Rechtsgrund, verjähren in 12 Monaten. Für Schadenersatzansprüche gelten die gesetzlichen Fristen.
12.3. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen beider Parteien ist Leezen/ SH.                                                                                              12.4. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers. Daneben behalten wir uns das Recht vor, den Kunden an seinem Sitz zu verklagen.

 

13. Salvatorische Klausel
13.1. Sollten einzelne Klauseln der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. An die Stelle der unwirksamen Regelungen tritt eine wirksame Regelung, die in ihrem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen am nächsten kommt.